Regional anpacken und für die Pestizid Initiative aktiv werden:

Synthetische Pestizide: Definition/Abgrenzung

Die Initiative beschränkt sich mit ihren Forderungen auf synthetische Pestizide. Synthetische Pestizide weisen chemische Zusammensetzungen auf, die in der Natur nicht existieren und bergen im Vergleich mit sämtlichen Alternativen zum Pflanzenschutz die höchsten Risiken für Mensch und Natur. Nicht vom Geltungsbereich unserer Initiative betroffen sind Bio-Hilfsstoffe, biologische Pestizide, Nützlinge, organische, mechanische, elektrische sowie thermische Pestizide und alle anderen Alternativen, die keine chemischen Giftstoffe enthalten.

Schutz der Schweizer Landwirtschaft

Das Anwendungsverbot der Initiative ist klar, konsequent und betrifft auch Importe. Nicht nur der Einsatz von synthetischen Pestiziden im Landwirtschaftsbereich wird nach Annahme der Initiative ein Ende haben, sondern auch private sowie gewerbliche Anwendende und die öffentliche Hand müssen auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten. Zudem umfasst der Initiativtext ebenfalls Importprodukte vollumfänglich und sorgt damit für eine Gleichberechtigung der Schweizer Landwirtschaft, die von der aktuellen Gesetzgebung benachteiligt wird.

Mit einer 10-jährigen Übergangsfrist

Die Initiative sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Diese Frist ermöglicht der Landwirtschaft eine sanfte Umstellung und verschafft den einzelnen Akteur*innen genügend Zeit, um die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Diese zehn Jahre können politisch zur Überarbeitung des Landwirtschafts- und Ernährungssystems und zur Anpassung der relevanten Gesetzgebungen genutzt werden und zeitgleich kann die Forschung eine Landwirtschaft entwickeln, die mehr Rücksicht auf die Biodiversität und die Gesundheit nimmt.

Quelle: lebenstattgift.ch